Der Immobilien Newsticker www.immobilien-newsticker.de berichtete am 25.11.2013 über ein Gerichtsurteil, das Mietern erlaubt, die Miete im Fall von Schimmelbildung bis zu 20% zu mindern. So sei es Mietern nicht zuzumuten, öfter als drei Mal am Tag zu Lüften. Vermieter von beispielsweise "Niedrigenergiehäusern" müssten Schimmelbildung zum Beispiel durch den Einbau einer Lüftungsanlage verhindern.
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