25. November 2013

Der Immobilien Newsticker www.immobilien-newsticker.de berichtete am 25.11.2013 über ein Gerichtsurteil, das Mietern erlaubt, die Miete im Fall von Schimmelbildung bis zu 20% zu mindern. So sei es Mietern nicht zuzumuten, öfter als drei Mal am Tag zu Lüften. Vermieter von beispielsweise "Niedrigenergiehäusern" müssten Schimmelbildung zum Beispiel durch den Einbau einer Lüftungsanlage verhindern.

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel:

"Trotz Schimmels muss der Mieter nicht übermäßig Lüften und Heizen", Immobilien-Newsticker, 25.11.2013

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